Autoverwertung

Voraussetzungen für die kostenlose Autoverwertung und Abholung in Nürnberg, Fürth, Schwabach, Roth und Umgebung
Bitte beachten Sie: Für eine fachgerechte Verwertung bzw. Verschrottung Ihres Fahrzeuges ist es notwendig das nachstehende Bedingungen erfüllt sind.
- Das Fahrzeug ist rollfähig
- Das Fahrzeug ist komplett, nicht ausgebrannt oder "ausgeschlachtet"
- Der Katalysator ist vorhanden
- Das Fahrzeug ist nachweislich Ihr Eigentum

Voraussetzungen für die kostenlose Verwertung Ihres Autos und den Erhalt der Vergütung
Bitte beachten Sie: Für eine fachgerechte Verwertung bzw. Verschrottung Ihres Fahrzeuges ist es notwendig das nachstehende Bedingungen erfüllt sind.
- Das Fahrzeug ist nicht ausgebrannt oder "ausgeschlachtet"
- Der Katalysator ist vorhanden
- Das Fahrzeug ist nachweislich Ihr Eigentum

Abholservice innerhalb unseres Einzuggebietes - Nürnberg, Fürth, Schwabach, Roth und Umgebung
Bitte beachten Sie: Für eine fachgerechte Verwertung bzw. Verschrottung Ihres Fahrzeuges ist es notwendig das nachstehende Bedingungen erfüllt sind.
- Das Fahrzeug ist nachweislich Ihr Eigentum
Ja, wir bieten auch einen Abholservice an, dazu einfach telefonisch einen Termin vereinbaren. Dem Kollegen die Fahrzeugpapiere bei Fahrzeugabholung mitgeben und per Post bekommen Sie dann von uns den Verwertungsnachweis.
Am besten ist es immer vor der Abmeldung oder Stilllegung das Fahrzeug zu uns zu bringen. Um den Verwertungsnachweis zu erstellen, brauchen wir die original Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief). Sie bekommen dann von uns den Verwertungsnachweis und die Fahrzeugpapiere wieder mit für die Abmeldung, das Fahrzeug muss allerdings bei uns auf dem Betriebsgelände bleiben. Nach der Stilllegung bringen oder schicken Sie uns die Fahrzeugpapiere wieder.
Einen Entsorgungsnachweis oder auch Verwertungsnachweis genannt, bekommen Sie von uns, sobald das Fahrzeug bei uns auf dem Hof ist.
Sie können mit uns gerne telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Im Normalfall werden wir dann Ihr Fahrzeug innerhalb von 2 Werktagen abholen.
Zur Bearbeitung der Verwertung benötigen wir nachfolgende Unterlagen:
den Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I)
den Fahrzeugbrief (= Zulassungsbescheinigung Teil II)
gültiger Personalausweis
Gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn Sie nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sind